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Abfallentsorgung

 

Wir nehmen folgenden Büroabfall entgegen und entsorgen ihn gesetzesgerecht*:

 

  • Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten (Kodex 08.03.17)
  • Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08.03.17 fallen (Kodex 08.03.18)
  • gemischte Verpackungen (Kodex 15.01.06)
  • gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW, HFKW enthalten (Kodex  16.02.11)
  • gefährliche Bauteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16.02.09 bis 16.02.12 fallen (Kodex  16.02.13)
  • gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16.02.09 bis 16.02.13 fallen (Kodex  16.02.14)
  • aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bauteile (Kodex 16.02.15)
  • aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16.02.15 fallen (Kodex 16.02.16)
  • Papier und Pappe (Kodex 20.01.01)
  • Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle (Kodex 20.01.21)

 

*Die Verwaltung von Abfällen wird durch strenge Gesetzesrichtlinien (Gesetzesverordnung Nr. 152 vom 03/04/2006) geregelt. Diese Richtlinien sehen vor, dass jegliche Abfälle, die als gefährlich eingestuft werden, nur von autorisierten Unternehmen, die in der Handelskammer eingetragen sind, verwaltet, transportiert und entsorgt werden dürfen.

 

Aut. Trasp. Nr BZ03440 vom 20/10/2017 - Aut. Dest. Nr 5169 vom 07/01/2020

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